Widerspruch gegen 2G im Spielbetrieb

Schachverein Osnabrück von 1919 e.V.
Hasemauer 19
49074 Osnabrück

Lieber Bezirksvorsitzender Martin Willmann,

der Vorstand des Schachvereins Osnabrück von 1919 e.V. hat beschlossen, sich dem Widerspruch von TuS Aschendorf gegen die Einführung der 2G-Regel für den Spielbetrieb des Bezirks Osnabrück-Emsland anzuschließen, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Die Änderung der Spielbedingungen während der laufenden Saison ist rechtlich fragwürdig. Es stellt Forderungen an die Aktiven, die noch vor wenigen Wochen in dieser Form nicht abzusehen waren. Nachträgliche Änderungen der Mannschaftsaufstellungen durch die Vereine aufgrund von Rückzügen von Spielern sind nicht mehr möglich, und der Rückzug einer Mannschaft zöge eine Konventionalstrafe nach sich.
2. Die Überprüfung datenschutzrechtlich relevanter medizinischer Daten durch die Mannschaftsführer kommt einer Abwälzung behördlicher Zuständigkeiten auf die Vereine gleich und ist gleichfalls rechtlich fragwürdig.
3. Es besteht keine Regelung hinsichtlich der zeitlichen Dauer des Status von Genesenen.
4. Der faktische Ausschluss von Spielern, die ihre von den Vereinen an den Verband übermittelten Beiträge bereits bezahlt haben, ist nicht hinnehmbar.
5. Eine 2G-Regelung, die dazu führt, dass, wie am vorgestrigen Samstag im Spiellokal des SV Hellern, 4 Mannschaften in einem relativ kleinen Raum gleichzeitig spielen, vermittelt lediglich eine trügerische Sicherheit.
6. Die Entscheidung zur Einführung der 2G-Regel wurde ohne Rücksprache mit den Vereinen getroffen.

Aus den genannten Gründen bitten wir um eine Rücknahme der Einführung der 2G-Regel und um Rückkehr zu 3G mit der Möglichkeit der Testung.

Im Namen des Vorstands
Armin Stein

1. Vorsitzender
Schachverein Osnabrück von 1919 e.V.
Hasemauer 19
49074 Osnabrück